Eine betriebsbedingte Kündigung ist nur wirksam, wenn dem betroffenen Arbeitnehmer kein vergleichbarer freier Arbeitsplatz angeboten werden kann. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob ein Arbeitsplatz "frei" wird, wenn ein anderer Arbeitnehmer z. B. wegen Krankheit oder Elternzeit vorübergehend ausfällt. Das Bundesarbeitsgericht hat dies nun verneint und entschieden, dass es dem Arbeitgeber freistehe, den Vertretungsbedarf lediglich mit befristet eingestellten Aushilfen zu decken. Es ist davon auszugehen, dass dasselbe gilt, wenn er Leiharbeitnehmer oder Subunternehmer einsetzen will.
Betriebsbedingte Kündigung: "Freier" Arbeitsplatz bei vorübergehender Abwesenheit eines Stammarbeitnehmers?
Der Betrieb ; 60 , 37 ; 2034-2035
2007-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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