Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.12.1995 - 2 AZR 1008/94: Die Betriebspartner können bei anstehenden betriebsbedingten Kündigungen die Vorauswahl nach einem Punkteschema vorsehen. Bei der individuellen Auswahl darf der Arbeitgeber das Angebot eines sozial schutzwürdigeren und deshalb nicht zur Kündigung vorgesehenen Arbeitnehmers berücksichtigen, für den Fall der Weiterbeschäftigung seines zur Kündigung vorgesehenen Sohnes auf seinen Arbeitsplatz zu verzichten. Rechtliche Grundlage dafür ist die Regelung im Unterhaltsrecht, daß die Abkömmlinge vor den Verwandten der aufsteigenden Linie vorrangig unterhaltspflichtig sind. Bei Annahme eines solchen Tauschangebotes ist die Weiterbeschäftigung des Sohnes im Verhältnis zu anderen Kündigungen keine fehlerhafte Sozialauswahl.
Betriebsbedingte Kündigung: Zulässiger Verzicht eines Vaters auf seinen Arbeitsplatz zugunsten eines weniger sozial schutzwürdigen Sohne
Betrieb ; 49 , 15 ; 783-784
1996-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Betriebsbedingte Kündigung wegen Leistungsverdichtung
IuD Bahn | 1998
|Betriebsbedingte Kündigung und Personalabbau
IuD Bahn | 2009
|