Das Eisenbahn-Neuordnungsgesetz von 1993 umfaßt zwei Bereiche: die Regionalisierung des Schienennahverkehrs der Eisenbahnen und die Neugestaltung des Straßenpersonenverkehrs nach dem Personenbeförderungsgesetz. Der Rahmen dieser Neuordnung muß durch die Nahverkehrsgesetze der Länder ausgefüllt werden. Schon heute zeigt sich, daß nicht nur der Stand des Gesetzgebungsverfahrens, sondern auch der Inhalt der Gesetze von Land zu Land stark abweichen wird. Ein "Mustergesetz", vor allem auch im Hinblick auf die finanzielle Absicherung des Nahverkehrs, hat bisher nur Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Der Stadtstaat Hamburg verzichtet völlig auf ein Nahverkehrsgesetz.
Nahverkehrsgesetze der Länder nehmen Gestalt an
Nahverkehr ; 15 , 5 ; 6-7
1995-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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