Das neue Entgeltfortzahlungsgesetz hat eine Vereinheitlichung für alle Arbeitnehmergruppen und eine Verschärfung der Instrumentarien zur Verhinderung von Mißbrauch gebracht. Bei den Möglichkeiten des Arbeitgebers, mißbräuchlicher Inanspruchnahme von Entgeltfortzahlung entgegenzuwirken, spielen die Anzeige- und Nachweispflicht des Arbeitnehmers und die Kontrolluntersuchungen durch den Medizinischen Dienst eine besondere Rolle. Die Neuregelung hat die Wechselwirkungen zwischen Arbeitsrecht und Sozialrecht verstärkt.
Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit
Betrieb ; 48 , 2 ; 94-99
1995-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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