Das Bundesarbeitsgericht hat bislang stets vertreten, dass Urlaubsansprüche verfallen, wenn der Arbeitnehmer sie wegen Arbeitsunfähigkeit weder im Jahr ihrer Entstehung noch in dem dreimonatigen Übertragungszeitraum des § 7 Absatz 3 Bundesurlaubsgesetz in Anspruch nehmen kann. Im Januar 2009 hat nun der Europäische Gerichtshof das Erlöschen von Urlaubsansprüchen als mit den europarechtlichen Vorgaben unvereinbar beurteilt. Der vorliegende Beitrag setzt sich kritisch mit dieser Entscheidung auseinander und führt aus, dass sie jedenfalls nur für den gesetzlichen Mindesturlaub von vier Wochen und nicht für darüber bestehende Urlaubsansprüche gilt.


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    Title :

    Übertragung von Urlaubsansprüchen bei Arbeitsunfähigkeit


    Subtitle :

    Anmerkungen zum EuGH-Urteil vom 20.1.2009


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 62 , 10 ; 510-512


    Publication date :

    2009-01-01


    Size :

    3 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German