Das Recht der Arbeitsvermittlung wurde mit Wirkung vom 01. 04.1994 novelliert. Nach dem neuen § 4 AFG hat die Bundesanstalt für Arbeit kein Vermittlungsmonopol mehr, sondern nur noch bezüglich der Vermittlung in berufliche Ausbildungsstellen sowie der Berufsberatung. Die Vorgaben des Gesetzes werden von der Arbeitsvermittlerverordnung ausgefüllt.


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    Title :

    Die neuen Regelungen zur privaten Arbeitsvermittlung



    Published in:

    Betrieb ; 47 , 35 ; 1774-1775


    Publication date :

    1994-01-01


    Size :

    2 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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