Das Recht der Arbeitsvermittlung wurde mit Wirkung vom 01. 04.1994 novelliert. Nach dem neuen § 4 AFG hat die Bundesanstalt für Arbeit kein Vermittlungsmonopol mehr, sondern nur noch bezüglich der Vermittlung in berufliche Ausbildungsstellen sowie der Berufsberatung. Die Vorgaben des Gesetzes werden von der Arbeitsvermittlerverordnung ausgefüllt.


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    Titel :

    Die neuen Regelungen zur privaten Arbeitsvermittlung



    Erschienen in:

    Betrieb ; 47 , 35 ; 1774-1775


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1994


    Format / Umfang :

    2 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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