Der Arbeitgeber hat in bestimmten Fällen die Möglichkeit, arbeitnehmerseitige Fehlzeiten im Hinblick auf Sonderleistungen anspruchsmindernd oder -ausschließend zu berücksichtigen. Hierbei stehen dem Betriebsrat Mitbestimmungsrechte zu. Diese beziehen sich auf die abstrakte Bestimmung z. B. von Zweck- und Adressatenkreis. Im Weg des Initiativrechts kann der Betriebsrat versuchen, bestimmte Arbeitnehmergruppen oder Fallgruppen von Fehlzeiten günstiger zu stellen.


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    Title :

    Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der fehlzeitenorientierten Gewährung von Sonderleistungen



    Published in:

    Betrieb ; 47 , 22 ; 1137-1143


    Publication date :

    1994-01-01


    Size :

    7 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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