Der Arbeitgeber hat in bestimmten Fällen die Möglichkeit, arbeitnehmerseitige Fehlzeiten im Hinblick auf Sonderleistungen anspruchsmindernd oder -ausschließend zu berücksichtigen. Hierbei stehen dem Betriebsrat Mitbestimmungsrechte zu. Diese beziehen sich auf die abstrakte Bestimmung z. B. von Zweck- und Adressatenkreis. Im Weg des Initiativrechts kann der Betriebsrat versuchen, bestimmte Arbeitnehmergruppen oder Fallgruppen von Fehlzeiten günstiger zu stellen.


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    Titel :

    Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der fehlzeitenorientierten Gewährung von Sonderleistungen



    Erschienen in:

    Betrieb ; 47 , 22 ; 1137-1143


    Erscheinungsdatum :

    1994-01-01


    Format / Umfang :

    7 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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