Grundsätzlich steht es einem Arbeitgeber frei, ob er im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung auch eine Hinterbliebenenversorgung anbietet und wie er diese ausgestaltet. Allerdings müssen bei der Auswahl der Begünstigten die Wertvorgaben der Rechtsordnung beachtet werden (so dass beispielsweise der Ausschluss nichtehelicher Kinder unwirksam wäre), und die bestehenden steuerlichen Vergünstigungen sind zudem an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Weniger problematisch ist die einmalige Zahlung eines Sterbegeldes (insbesondere zur Begleichung der Beisetzungskosten) an Personen, die nicht unter den steuerrechtlichen Hinterbliebenenbegriff fallen; die Höhe des Sterbegeldes ist dabei von dem für die Altersversorgung gewählten Durchführungsweg abhängig. Abschließend wird dargestellt, wie Hinterbliebenenleistungen und Sterbegeld sich beim Empfänger steuer- und sozialversicherungsrechtlich auswirken.
Betriebliche Altersversorgung: Grundlagen der Hinterbliebenenabsicherung
Der Betrieb ; 67 , 25 ; 1432-1434
2014-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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