Viele Arbeitnehmer haben heutzutage private Accounts in sozialen Netzwerken wie LinkedIn oder XING, über die auch Geschäftskontakte gepflegt werden. Der vorliegende Beitrag untersucht zunächst, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis untersagen kann, auf diesem Wege Kontakte zu Geschäftspartnern des Arbeitgebers zu unterhalten (z. B. weil er diese Art der Kontaktaufnahme aus unternehmerischen Erwägungen ablehnt oder um zu vermeiden, dass Dritte über die Kontaktliste einen Einblick in den Kundenbestand erhalten). Sodann wird erörtert, ob der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangen kann, dass der Arbeitnehmer die Daten der Geschäftskontakte herausgibt oder sogar aus seinem Account löscht. Da die Einflussmöglichkeiten des Arbeitgebers in vielen Fällen begrenzt sind, schlagen die Autoren als möglichen Ausweg die Einrichtung spezieller Geschäftsaccounts für die Kommunikation mit Geschäftspartnern vor.
Nutzung von Kontakten aus sozialen Netzwerken während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisse
Der Betrieb ; 66 , 21 ; 1174-1177
2013-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
Arbeitnehmer , Internet , Kommunikation , Arbeitgeber , Kunde , Netzwerk , Daten , Kommunikationsmedien
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Beendigung des Arbeitsverhältnisse
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