Ausschlussfristen führen dazu, dass ein Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen einer bestimmten Frist geltend gemacht wird. Von der Verjährung unterscheiden sie sich rechtspraktisch insbesondere dadurch, dass sich der Schuldner nicht auf die Ausschlussfrist berufen muss, sondern dass das Gericht diese von Amts wegen zu beachten hat. In Arbeits- oder Tarifverträgen finden sich häufig Ausschlussfristen, doch wenn sie sich nicht auf in diesem Vertrag erst begründete, sondern auf zwingend im Gesetz vorgesehene Ansprüche beziehen, stellt sich die Frage, ob die Vertrags- bzw. Tarifpartner sie überhaupt wirksam vereinbaren können. Der Autor des vorliegenden Beitrags verneint dies mit der Konsequenz, dass z. B. auch der Anspruch eines Leiharbeitnehmers auf gleichen Lohn wie die Stammarbeitnehmer, der ihm möglicherweise wegen der Unwirksamkeit der von der Gewerkschaft CGZP abgeschlossenen Tarifverträge zusteht, nicht infolge von Ausschlussfristen erloschen sein kann.
Ausschlussfristen und zwingendes Gesetzesrecht
Der Betrieb ; 64 , 32 ; 1808-1810
2011-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
LH Pröll: "Kein zwingendes öffentliches Interesse..."
IuD Bahn | 1996
|Leichtbau - Ein zwingendes Fahrzeugkonzept für die Zukunft
TIBKAT | 1997
|Verfassungsrechtliche Neubewertung zweistufiger Ausschlussfristen
IuD Bahn | 2011
|Einzelvertragliche und tarifliche Ausschlussfristen/Verfallfristen
IuD Bahn | 2004
|Ausschlussfristen im Arbeitsrecht: Verständnis und Missverständnisse
IuD Bahn | 2003
|