Unter einer Ausschlussfrist ist eine Frist zu verstehen, innerhalb derer ein Anspruch oder ein sonstiges Recht (zumeist) schriftlich oder gerichtlich geltend gemacht werden muss, anderenfalls es nach ihrem Ablauf erlischt bzw. verfällt. Während durch tarifliche Ausschlussfristen auch unabdingbare gesetzliche Ansprüche umfasst werden, beinhalten arbeitsvertraglich vereinbarte Ausschlussfristen nur gesetzlich abdingbare Ansprüche. Der Beitrag gibt einen systematischen Überblick zum Thema Ausschlussfristen. Insbesondere wird die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Art und Weise der Geltendmachung (Formerfordernis) berücksichtigt.
Einzelvertragliche und tarifliche Ausschlussfristen/Verfallfristen
Garant für Rechtssciherheit oder Fallstrick?
Arbeitsrecht im Betrieb ; 25 , 2 ; 82-88
2004-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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