Ausschlussfristen führen dazu, dass ein Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen einer bestimmten Frist geltend gemacht wird. Von der Verjährung unterscheiden sie sich rechtspraktisch insbesondere dadurch, dass sich der Schuldner nicht auf die Ausschlussfrist berufen muss, sondern dass das Gericht diese von Amts wegen zu beachten hat. In Arbeits- oder Tarifverträgen finden sich häufig Ausschlussfristen, doch wenn sie sich nicht auf in diesem Vertrag erst begründete, sondern auf zwingend im Gesetz vorgesehene Ansprüche beziehen, stellt sich die Frage, ob die Vertrags- bzw. Tarifpartner sie überhaupt wirksam vereinbaren können. Der Autor des vorliegenden Beitrags verneint dies mit der Konsequenz, dass z. B. auch der Anspruch eines Leiharbeitnehmers auf gleichen Lohn wie die Stammarbeitnehmer, der ihm möglicherweise wegen der Unwirksamkeit der von der Gewerkschaft CGZP abgeschlossenen Tarifverträge zusteht, nicht infolge von Ausschlussfristen erloschen sein kann.


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    Titel :

    Ausschlussfristen und zwingendes Gesetzesrecht


    Beteiligte:
    Ulber, Daniel (Autor:in)

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 64 , 32 ; 1808-1810


    Erscheinungsdatum :

    2011-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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