Dieser Beitrag befasst sich mit der arbeitsrechtlichen Situation, die entsteht, wenn ein Arbeitnehmer einer an sich rechtmäßigen Weisung des Arbeitgebers nicht nachkommt und sich zur Begründung auf seine grundrechtlich geschützte Glaubens- oder Gewissensfreiheit beruft. Als Beispiel führt er den aktuellen Rechtsstreit eines Moslems an, der seinem Einsatz in der Getränkeabteilung mit dem Hinweis widersprach, aufgrund seiner Religion jeden Umgang mit Alkohol abzulehnen. Der Autor untersucht zunächst, wie sich ein "echter" von einem nur behaupteten Gewissenskonflikt unterscheiden lässt, und weist sodann darauf hin, dass auch aufseiten des Arbeitgebers Grundrechte zu beachten seien und daher eine Interessenabwägung stattzufinden habe. Abschließend erläutert er, dass die Arbeitsverweigerung je nach Fallgestaltung einen persönlichen oder verhaltensbedingten Kündigungsgrund darstellen und entsprechend unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen kann.
Arbeitsverweigerung aus Glaubens- oder Gewissensgründen
Kollision von Grundrechten des Arbeitnehmers und des Arbeitgeber
Der Betrieb ; 64 , 28 ; 1580-1584
2011-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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