Dieser Beitrag stellt aktuelle Gerichtsentscheidungen vor, die sich mit den Auswirkungen einer Insolvenz des Arbeitgebers auf die betriebsrentenrechtlichen Anwartschaften der Arbeitnehmer befassen. So hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) zum Beispiel entschieden, dass der Insolvenzverwalter die im Insolvenzverfahren erdienten Anwartschaften auch dann abfinden darf, wenn zwar ein Betriebsübergang stattfindet, das Arbeitsverhältnis des betreffenden Arbeitnehmers aber nicht auf den Erwerber übergeht. In mehreren anderen Entscheidungen ging es um die Frage, ob Vermögenswerte, die sich bei externen Versorgungsträgern angesammelt haben, in die Insolvenzmasse fallen oder dem Arbeitnehmer zustehen. Hier ist zu unterscheiden, ob dem Arbeitnehmer ein eingeschränkt unwiderrufliches oder lediglich ein widerrufliches Bezugsrecht eingeräumt wurde und ob die Anwartschaften nach den gesetzlichen Vorschriften bereits unverfallbar geworden sind.
Betriebsrentenrechtliche Anwartschaften in der Insolvenz des Arbeitgeber
Ein Rechtsprechungsbericht
Der Betrieb ; 64 , 17 ; 995-998
2011-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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