Verlangt ein Arbeitgeber von Stellenbewerbern, dass sie die deutsche Sprache beherrschen, so stellt sich die Frage, ob er damit gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstößt. Dieses Gesetz verbietet unter anderem Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft oder einer Behinderung, und die Beherrschung der deutschen Sprache bereitet insbesondere denjenigen Bewerbern Schwierigkeiten, die nicht aus Deutschland stammen oder die z. B. an Legasthenie leiden. Der vorliegende Beitrag begründet, dass dieses Einstellungskriterium unter bestimmten Voraussetzungen dennoch im Sinne des AGG gerechtfertigt sein kann und dass dann auch kein Verstoß gegen EG-Recht oder gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz vorliegt. Weiterhin wird untersucht, was zu beachten ist, wenn mit ausländischen Arbeitnehmern ein Arbeitsvertrag geschlossen wird, der nur auf Deutsch abgefasst und nicht in ihre Muttersprache übersetzt worden ist.
Beherrschung und Verwendung der deutschen Sprache bei der Begründung des Arbeitsverhältnisse
Der Betrieb ; 62 , 45 ; 2434-2438
2009-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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Beginn eines Arbeitsverhältnisse
IuD Bahn | 1995
|Gerichtliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisse
IuD Bahn | 2005
|Beendigung des Arbeitsverhältnisse
IuD Bahn | 2000
|IuD Bahn | 1996
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