Verlangt ein Arbeitgeber von Stellenbewerbern, dass sie die deutsche Sprache beherrschen, so stellt sich die Frage, ob er damit gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstößt. Dieses Gesetz verbietet unter anderem Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft oder einer Behinderung, und die Beherrschung der deutschen Sprache bereitet insbesondere denjenigen Bewerbern Schwierigkeiten, die nicht aus Deutschland stammen oder die z. B. an Legasthenie leiden. Der vorliegende Beitrag begründet, dass dieses Einstellungskriterium unter bestimmten Voraussetzungen dennoch im Sinne des AGG gerechtfertigt sein kann und dass dann auch kein Verstoß gegen EG-Recht oder gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz vorliegt. Weiterhin wird untersucht, was zu beachten ist, wenn mit ausländischen Arbeitnehmern ein Arbeitsvertrag geschlossen wird, der nur auf Deutsch abgefasst und nicht in ihre Muttersprache übersetzt worden ist.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Beherrschung und Verwendung der deutschen Sprache bei der Begründung des Arbeitsverhältnisse


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 62 , 45 ; 2434-2438


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2009


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





    Beendigung des Arbeitsverhältnisse

    Studiengesellschaft für den kombinierten Verkehr e.V. | IuD Bahn | 2000


    Beginn eines Arbeitsverhältnisse

    König, Ralf | IuD Bahn | 1995


    Gerichtliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisse

    Rambach, Peter H. M. | IuD Bahn | 2005


    Körper-Beherrschung

    Gilbert, Hans-Joachim | IuD Bahn | 1996