Dieser Beitrag erläutert zunächst, was im bestehenden Arbeitsverhältnis zu beachten ist, wenn ein Arbeitnehmer die deutsche Sprache nicht oder nur mangelhaft beherrscht. So können sich arbeitsrechtliche Probleme ergeben, wenn die Anforderungen an die Sprachkenntnisse im Laufe der Zeit steigen, und es stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmern Informationen, zu deren Erteilung er gesetzlich verpflichtet ist, auch in ihrer Muttersprache zugänglich machen muss. Weiterhin kann unter Umständen vor einer Betriebsratswahl oder bei Betriebsversammlungen die Bereitstellung von Übersetzungen bzw. die Hinzuziehung eines Dolmetschers erforderlich sein. In seinem zweiten Teil geht der Beitrag sodann auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein und untersucht zum einen, unter welchen Voraussetzungen mangelnde Sprachkenntnisse einen Kündigungsgrund darstellen können, und zum anderen, ob es ausreichend ist, Abmahnungen, Kündigungen usw. auf Deutsch zu verfassen.
Beherrschung und Verwendung der deutschen Sprache bei Durchführung und Beendigung des Arbeitsverhältnisse
Der Betrieb ; 63 , 7 ; 391-395
2010-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Arbeitnehmer , Fremdsprache , Kündigung , Sprache , Information , Arbeitgeber , Betriebsrat , Übersetzer
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Beendigung des Arbeitsverhältnisse
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|Beginn eines Arbeitsverhältnisse
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