Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses beinhaltet vielfältige arbeits-, sozial-, und steuerrechtliche Aspekte. Auch aus diesen Gründen ist zunächst zu entscheiden, welche Beendigungsform in Betracht zu ziehen ist. Hierbei ist an den Aufhebungsvertrag, den Abwicklungsvertrag, die Kündigung bzw. an deren mögliche Anfechtung zu denken. Der Aufhebungsvertrag ist gekennzeichnet durch die übereinstimmende Willenserklärung der Vertragsparteien das Arbeitsverhältnis konstitutiv zu beenden. Der Abwicklungsvertrag setzt sich zusammen aus einer Kündigung und einer einvernehmlichen Abwicklung des Arbeitsverhältnisses. Die Anfechtung eines Arbeitsvertrags ist gerechtfertigt bei der unwahren Beantwortung von zulässigen Fragen bei der Einstellung. Bei allgemeinem Kündigungsschutz ist eine Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt, wenn personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Gründe vorliegen. Darüber hinaus greifen Bestimmungen des besonderen Kündigungsschutzes.
Beendigung des Arbeitsverhältnisse
Aktuelle Entwicklungen
Der Betrieb ; 53 , 13 ; 669-674
2000-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Gerichtliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisse
IuD Bahn | 2005
|Beginn eines Arbeitsverhältnisse
IuD Bahn | 1995
|