Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses beinhaltet vielfältige arbeits-, sozial-, und steuerrechtliche Aspekte. Auch aus diesen Gründen ist zunächst zu entscheiden, welche Beendigungsform in Betracht zu ziehen ist. Hierbei ist an den Aufhebungsvertrag, den Abwicklungsvertrag, die Kündigung bzw. an deren mögliche Anfechtung zu denken. Der Aufhebungsvertrag ist gekennzeichnet durch die übereinstimmende Willenserklärung der Vertragsparteien das Arbeitsverhältnis konstitutiv zu beenden. Der Abwicklungsvertrag setzt sich zusammen aus einer Kündigung und einer einvernehmlichen Abwicklung des Arbeitsverhältnisses. Die Anfechtung eines Arbeitsvertrags ist gerechtfertigt bei der unwahren Beantwortung von zulässigen Fragen bei der Einstellung. Bei allgemeinem Kündigungsschutz ist eine Kündigung nur dann sozial gerechtfertigt, wenn personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Gründe vorliegen. Darüber hinaus greifen Bestimmungen des besonderen Kündigungsschutzes.


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    Titel :

    Beendigung des Arbeitsverhältnisse


    Untertitel :

    Aktuelle Entwicklungen



    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 53 , 13 ; 669-674


    Erscheinungsdatum :

    2000-01-01


    Format / Umfang :

    6 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch