Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) führt auch zu Änderungen bei der Rechnungslegung für die betriebliche Altersversorgung. Was die Bilanzierung der Versorgungsverpflichtungen angeht, so bleibt es zwar grundsätzlich bei der Passivierungspflicht bzw. dem Passivierungswahlrecht für bestimmte Altfälle, doch kann nunmehr bei einer treuhänderischen Auslagerung von Vermögensgegenständen zur Deckung der Versorgungszusagen die Pflicht entstehen, diese Aktiva mit den Passiva zu saldieren. Die Neuerungen bei der Bewertung betreffen z. B. die Abzinsung der künftigen Versorgungszahlungen, die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz und den Umgang mit wertpapiergebundenen Pensionszusagen. Der vorliegende Beitrag beschreibt die neuen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften und geht außerdem auf die Übergangsregelungen und die künftig erforderlichen Anhangangaben ein.
Die Rechnungslegung für betriebliche Altersversorgung im Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
Der Betrieb ; 62 , 31 ; 1605-1612
2009-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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