Der in der Handelsbilanz ausgewiesene (fiktive) Steueraufwand kann z. B. aufgrund unterschiedlicher Abschreibungsregeln höher oder niedriger als die nach Maßgabe des Steuerrechts ermittelte (tatsächliche) Steuerschuld ausfallen. Die dadurch entstehenden Differenzen werden als "latente Steuern" bezeichnet. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), dem im April 2009 auch der Bundesrat zugestimmt hat, ändert nun die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) für die Bilanzierung dieser latenten Steuern. Der vorliegende Beitrag beschreibt die neue Rechtslage eingehend und unterzieht sie einer kritischen Würdigung.
Latente Steuern nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) - ein Wahlrecht als Mogelpackung?
Der Betrieb ; 62 , 18 ; 913-921
2009-01-01
9 pages
Article (Journal)
German
Steuer , Steuerrecht , Jahresabschluß , Gesetzesänderung , Bilanz , Handelsrecht , Reform
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Latente Steuern nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
IuD Bahn | 2008
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