Der im November 2007 veröffentlichte Entwurf des Bundesjustizministeriums für das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz bezweckt eine Annäherung der bilanzrechtlichen Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs an internationale Rechnungslegungsstandards. Dies führt unter anderem dazu, dass die so genannten latenten Steuern eines Unternehmens, die sich aus den Unterschieden zwischen der Steuer- und der Handelsbilanz ergeben, künftig zwingend bilanziert werden müssen, während insoweit bislang ein Wahlrecht besteht. Trotz einiger Erleichterungen im Verhältnis zu den internationalen Standards bedeutet das für die Unternehmen einen erheblichen Mehraufwand.
Latente Steuern nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
Der Betrieb ; 61 , 6 ; 249-256
2008-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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