Der Beitrag gibt einen Überblick über die rechtliche Handhabung der Videoüberwachung, die je nach Einsatz unterschiedlich rechtlich beurteilt wird. Deutlich wird dies am Beispiel der Videoüberwachung in einem U-Bahntunnel. Wird die Videoüberwachung lediglich zur Aufzeichnung und Beobachtung der Gleisanlagen eingesetzt, so ist dies gesetzlich unproblematisch. Wird die Videoüberwachung allerdings bei Wartungsarbeiten im Tunnel zur Überwachung der Arbeiter eingesetzt, ändert sich die rechtliche Beurteilung. In dem Falle greift das Arbeitsrecht. Es wird die Regelung der Videoüberwachung im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Kunsturhebergesetz, im Arbeitsrecht, im Landesrecht sowie im Europäischen Recht betrachtet und es werden die Folgen unzulässiger Videoüberwachung wie prozessuale Verwertungsverbote, Schadenersatzpflichten, Schmerzensgeldansprüche, Unterlassungspflichten sowie Bußgeld- und Strafverfahren beschrieben. Es besteht aber auch eine Pflicht zur drittschützenden Videoüberwachung, die kurz erläutert wird.
Rechtsfragen der Videoüberwachung
Ausführungen und Ausklammerung der Zulässigkeit nach dem Bundesdatenschutzgesetz
Judical subjects regarding video control
Der Nahverkehr ; 27 , 3 ; 30-34
2009-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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