Arbeitsverträge enthalten häufig so genannte doppelte Schriftformklauseln, die nicht nur alle Vertragsänderungen, sondern auch die Aufhebung des Formerfordernisses selbst erfassen. Damit soll insbesondere verhindert werden, dass die wiederholte Gewährung bestimmter Leistungen (z. B. Weihnachtsgeld) über die Rechtsfigur der "betrieblichen Übung" künftige Ansprüche der Arbeitnehmer begründet. Das Bundesarbeitsgericht hat jedoch im Mai 2008 entschieden, dass diese Klauseln in Formulararbeitsverträgen unwirksam sind. Der vorliegende Beitrag geht auf die praktischen Folgen des Urteils ein und untersucht, wie sich betriebliche Übungen dennoch verhindern lassen.
Neue Anforderungen an die arbeitsvertragliche Gestaltung von Schriftformklauseln
Zugleich Besprechung von BAG vom 20.5.2008 - 9 AZR 382/07
Der Betrieb ; 61 , 43 ; 2362-2365
2008-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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Arbeitsvertragliche Nebenpflicht zur Durchführung einer Alkoholtherapie?
IuD Bahn | 1998
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