In seinem Urteil vom 19.09.2007 (6 TaBV 14/07) hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein präzisiert, welche Räumlichkeiten dem Betriebsrat für seine Arbeit zu überlassen sind. Sie müssen nicht zwingend allein dem Betriebsrat zur Verfügung stehen, doch u. a. angemessen ausgestattet und optisch sowie akustisch abgeschirmt sein. Die Kriterien des Urteil werden beschrieben und praxisnah kommentiert.


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    Title :

    Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung von erforderlichen Räumlichkeiten


    Subtitle :

    § 40 Abs. 2 BetrVG


    Contributors:

    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 29 , 12 ; 666-669


    Publication date :

    2008-01-01


    Size :

    4 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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