Bundesarbeitsgericht: Beschluß vom 11.3.1998 - 7 ABR 59/96: Die Überlassung eines Personalcomputers nebst Monitor, Drucker und Software zur Text- und Zahlenverarbeitung an den Betriebsrat kann erforderlich i.S.d. BetrVG sein, jedoch gehört eine solche Einrichtung nicht ohne weitere Darlegung der Erforderlichkeit zur Grundausstattung.
Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputer
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht ; 15 , 17 ; 953-956
1998-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
OLG Frankfurt a.M.: Gesetzlicher Anspruch auf Überlassung gemischt-genutzter Anlagen
Online Contents | 2011
Kommentar zu Kein Anspruch des Betriebsrats auf separaten Telefon- und Internetanschluss
Online Contents | 2016
|Schwingungs-Meßdatenverarbeitung auf Personalcomputer
Tema Archive | 1990
|