Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom11.3.1998 - 7 ABR 59/96: Die Überlassung eines PC mit Monitor, Drucker und Software zur Textverarbeitung und Zahlenverarbeitung an den Betriebsrat kann erforderlich i.S. des BetrVG sein, erfordert jedoch eine konkrete Darlegung seitens des Betriebsrats. Es besteht kein Anspruch des Betriebsrats auf Ausstattung entsprechend den Standardarbeitsplätzen oder auf dieselbe Ausstattung wie der Arbeitgeber
Arbeitsmittel des Betriebsrats: Erforderlichkeit der Überlassung eines PC für die Erledigung der laufenden Betriebsratsarbeit
Der Betrieb ; 51 , 36 ; 1821-1822
1998-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputer
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