Wird dem Geschäftsführer einer GmbH oder dem Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft gekündigt, so ist zu berücksichtigen, dass beide juristisch eine Doppelstellung innehaben. Sie sind einerseits Organe der Gesellschaft, für deren Abberufung sich im GmbH- bzw. im Aktiengesetz besondere Regelungen finden. Daneben besteht in der Regel ein Dienstvertrag, der nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches gekündigt werden kann. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, wie der Geschäftsführer bzw. das Vorstandsmitglied Rechtsschutz gegen eine Kündigung erlangen und außerdem die ausstehende Vergütung einklagen kann.
Die anwaltliche Vertretung von Geschäftsführern und Vorständen bei Abberufung und Kündigung
Der Betrieb ; 61 , 4 ; 167-173
2008-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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