Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in den Jahren 2006 und 2007 mit zahlreichen arbeitsrechtlichen Fragen befasst. So wurde z. B. in einer festen tarifvertraglichen Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand kein Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung gesehen. Weitere Entscheidungen betreffen die Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und die Befristung von Arbeitsverträgen. Außerdem urteilte der EuGH über verschiedene Regelungen, die bei einer Insolvenz des Arbeitgebers die Ansprüche des Arbeitnehmers schützen sollen, sowie über Fälle des Betriebsübergangs, der Massenentlassung und der Entsendung von Arbeitnehmern in andere EU-Mitgliedstaaten.
Arbeits- und Betriebsrentenrecht in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs 2006/2007
Der Betrieb ; 60 , 43 ; 2370-2375
2007-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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