Die Unternehmensteuerreform 2008 sieht vor, dass private Kapitaleinkünfte ab dem 1.1.2009 pauschal mit einer Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % belegt werden. Dieses Verfahren soll nicht nur Zinserträge erfassen sondern auch Dividenden, die aus privaten Beteiligungen an Kapitalgesellschaften gezahlt werden. Letztere unterliegen bisher dem Halbeinkünfteverfahren, welches berücksichtigt, dass für den Gewinn einer Kapitalgesellschaft bereits Körperschaftsteuer abgeführt wurde. Da die neue Abgeltungsteuer nur die privaten, nicht aber die betrieblichen Dividendeneinkünfte erfasst, bejaht der vorliegende Beitrag eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung.
Einbeziehung von Dividenden in die Abgeltungsteuer verfassungswidrig?
Der Betrieb ; 60 , 31 ; 1658-1661
2007-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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