Im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 ist auch die Einführung einer Abgeltungsteuer geplant, die für private Kapitalerträge pauschal 25 % betragen soll. Dabei ist eine Erweiterung der Besteuerungsgrundlage vorgesehen, so dass künftig grundsätzlich auch Wertänderungen des Kapitalstamms und Veräußerungsgewinne in voller Höhe erfasst werden. Die neue Steuer soll nur für natürliche Personen, nicht aber für gewerbliche Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften gelten. Allerdings kann sich der Steuerpflichtige weiterhin für eine Veranlagung anstelle der Abgeltung entscheiden, wenn sein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt.
Zur geplanten Einführung einer Abgeltungsteuer im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008
Der Betrieb ; 60 , 24 ; 1322-1326
2007-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
Steuerrecht , Gesetzesänderung , Einkommensteuer , Zin , Kapital , Reform
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IuD Bahn | 2007
|Internationale Steuerplanung nach der Unternehmensteuerreform 2008
IuD Bahn | 2007
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