Am 1.1.2008 tritt ein Gesetz in Kraft, das die Regelaltergrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 67 Jahre anhebt. Allerdings gilt dies erst bei einem Ruhestandsbeginn ab dem Jahr 2012, und für vor 1964 geborene Versicherte ist zudem eine gestaffelte Regelung vorgesehen. In der privaten Altersvorsorge setzt die staatliche Förderung der Riester-Verträge künftig voraus, dass die Leistungen nicht mehr vor Vollendung des 62. Lebensjahrs ausgezahlt werden. Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung werden schließlich die steuerlichen Fördermöglichkeiten sowie verschiedene Berechnungsvorschriften an die neue Rechtslage angepasst.
Rente ab 67 - Neue Altersgrenzen in der gesetzlichen und zusätzlichen Altersvorsorge
Der Betrieb ; 60 , 23 ; 1306-1310
2007-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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