Die letzte Rentenreform hat durch die Einführung der Riester-Rente und durch eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung zum 1.1.2002 Anreize geschaffen, privat für das Alter vorzusorgen. Die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung haben die Tarifvertragsparteien schnell zum Anlass genommen, in fast allen Branchen Rahmenvereinbarungen zu schließen, die eine tarifliche (überbetriebliche) Altersvorsorge ermöglichen. Dennoch ist der Riester-Rente der Durchbruch noch nicht gelungen. Der Beitrag zeigt, wie eine Riester-Rente begründet wird, wie sie in Form der betrieblichen Altersversorgung genutzt werden kann und welche Möglichkeiten der tariflichen Altersvorsorge schon bestehen.
Riester-Rente und tarifliche Altersvorsorge
Arbeitsrecht im Betrieb ; 24 , 5 ; 292-299
2003-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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Riester-Rente: Private Altersvorsorge nach der Reform
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