Der Gesetzgeber hat im laufenden Jahr 2001 verschiedene Gesetzesvorhaben realisiert, die die rechtlichen Rahmenbedingungen der Altersversorgung maßgeblich verändert haben: Neugestaltung der Invaliditätsversorgung (01. Januar 2001), Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) vom 26. März 2001, Altersvermögensgesetz (AVmG) vom 29. Juni 2001. Durch steuerliche Anreize (Fördermaßnahmen) soll die private und betriebliche Altersversorgung belebt werden. Erklärtes Ziel der Reform ist es, die entstehende Lücke in der umlagefinanzierten gesetzlichen Altersversorgung durch entsprechende steuerlich begünstigte Maßnahmen in der zweiten (betriebliche Altersversorgung) und dritten (private Altersvorsorge) Säule auszugleichen. Während dies im Bereich der betrieblichen Altersversorgung durch einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung geschieht, steht bei der privaten Altersversorgung der Aufbau einer steuerbegünstigten Eigenvorsorge vom Jahr 2002 an im Vordergrund. Im Beitrag werden die wesentlichen Maßnahmen der Rentenreform sowie die Eckpunkte der staatlich geförderten Eigenvorsorge (§§ 10 a, 79 ff. EStG) dargestellt.
Riester-Rente: Private Altersvorsorge nach der Reform
Arbeit und Arbeitsrecht ; 56 , 9 ; 396-398, 400-402
2001-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
Rente , Altersversorgung , Fördermittel , Staat , Rentenversicherung , Gesetz , Reform
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