Das Umwandlungsgesetz ist im April 2007 umfassend modifiziert worden. Die Spaltung von Unternehmen wurde dabei durch die ersatzlose Aufhebung einer Vorschrift vereinfacht, welche die Zustimmung Dritter zur Übertragung bestimmter Vermögensgegenstände erforderlich machen konnte. Weiterhin wurden verschiedene den Wechsel der Unternehmensform betreffende Normen geändert. So ist hierfür z. B. künftig keine Vermögensaufstellung mehr erforderlich, doch muss nun auch für den Wechsel von einer Kapital- in eine Personengesellschaft (und nicht nur im umgekehrten Fall) der Gesellschaftsvertrag mit einer Dreiviertelmehrheit beschlossen werden (Teil I siehe I0755066).
Neuregelungen durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes (Teil II)
Der Betrieb ; 60 , 23 ; 1291-1295
2007-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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elektronische Steuermeldung: Das „zweite Gesetz zur Anderung der steuerlichen Vorschriften„
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