Am 20. April 2007 traten verschiedene Änderungen des Umwandlungsgesetzes in Kraft. Im Rahmen der allgemeinen Vorschriften, die sowohl für die Verschmelzung als auch für die Spaltung von Unternehmen gelten, wurde z. B. die Frist für die Anfechtung einer Umwandlungsmaßnahme verkürzt. Die nur für die Verschmelzung geltenden Neuregelungen betreffen unter anderem die besonderen Zustimmungserfordernisse für den Fall, dass bei einer übernehmenden GmbH noch nicht alle Gesellschaftseinlagen in voller Höhe geleistet wurden, und den Verzicht auf das grundsätzlich bestehende Recht der Gesellschafter, Anteile an dem übernehmenden Rechtsträgers zu erhalten (Teil II siehe I0755469).
Neuregelungen durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes (Teil I)
Der Betrieb ; 60 , 22 ; 1235-1241
2007-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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elektronische Steuermeldung: Das „zweite Gesetz zur Anderung der steuerlichen Vorschriften„
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