Das Anfang 2001 in Kraft getretene Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gibt den Arbeitnehmern einen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Allerdings ist das Ziel, die Zahl der Teilzeitarbeitnehmer zu erhöhen und dadurch insgesamt mehr Stellen zu schaffen, nicht erreicht worden. Vor diesem Hintergrund könnte z. B. nach Ablauf der Elternzeit ein Anspruch auf eine befristete Arbeitszeitreduzierung attraktiv sein, der eine spätere Rückkehr zur vollen Stundenzahl ermöglicht. Anders als die bisherige Rechtsprechung will der Verfasser dieses Beitrags einen solchen Anspruch anerkennen und verweist dazu auf das gesetzliche Ziel des TzBfG sowie auf die europarechtlichen Vorgaben.
Gewährt § 8 TzBfG einen Anspruch auf eine zeitlich befristete Arbeitszeitverringerung?
Der Betrieb ; 60 , 14 ; 804-806
2007-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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