Im Einklang mit den sog. "Matrixstrukturen" vieler Konzerne erhalten heutzutage auch international tätige Arbeitnehmer ihre Weisungen oftmals nicht mehr (allein) von der inländischen Gesellschaft, mit welcher der Anstellungsvertrag geschlossen wurde. Kommt es in derartigen Fällen zur Kündigung, so ist zunächst zu klären, wer Arbeitgeber im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes ist und wann das deutsche Recht überhaupt Anwendung findet. Weiterhin muss geprüft werden, ob eine betriebsbedingte Kündigung voraussetzt, dass konzernweit keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr besteht, und bei der Sozialauswahl stellt sich die Frage, welche Arbeitnehmer einzubeziehen sind.
Arbeitsrechtliche Probleme bei "Matrix-Strukturen"
Kündigungsschutz im multinationalen Konzern bei multinational tätigen Arbeitnehmern
Der Betrieb ; 60 , 6 ; 340-346
2007-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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