Der Beitrag stellt aktuelle Gerichtsentscheidungen (vorwiegend aus den Jahren 2005 und 2006) zur Wirksamkeit von betriebsbedingten Kündigungen dar. Zu den Voraussetzungen einer solchen Kündigung gehört der Wegfall des Bedürfnisses für die weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers, so dass z. B. zu entscheiden war, wann dies im Falle eines Leiharbeitnehmers bejaht werden kann. Ein weiteres Problemfeld ist die Sozialauswahl, die nach der neueren Rechtsprechung lediglich betriebs- und nicht unternehmensweit durchzuführen ist und auf deren Fehlerhaftigkeit sich nur noch diejenigen Arbeitnehmer berufen können, denen bei einer ordnungsgemäßen Durchführung nicht gekündigt worden wäre.
Betriebsbedingte Kündigung nach aktueller Rechtsprechung - Zwei Schritte vor, ein Schritt zurück
Der Betrieb ; 60 , 1 ; 54-59
2007-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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