Der Arbeitgeber hat alle drei Jahre nach billigem Ermessen über eine Anpassung der Betriebsrenten zu entscheiden. Ein wesentlicher Maßstab ist dabei der Verbraucherpreisindex, doch kann die Erhöhung unter diesem Wert liegen oder ganz unterbleiben, wenn auch die Nettolöhne der noch aktiven Arbeitnehmer, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, schwächer oder gar nicht gestiegen sind. Für diese Berechnung werden die Nettolöhne nicht individuell, sondern nach standardisierten Kriterien aus den Bruttolöhnen ermittelt. Der Beitrag setzt sich mit diesem Verfahren sowie mit der Bestimmung der Vergleichsgruppe auseinander.


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    Title :

    Betriebliche Altersversorgung: Zeitgemäße Weiterentwicklung der Nettolohnobergrenze im Rahmen von § 16 BetrAVG


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 59 , 8 ; 446-451


    Publication date :

    2006-01-01


    Size :

    6 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





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