Der Arbeitgeber muss alle drei Jahre überprüfen, ob eine Erhöhung der laufenden Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung erforderlich ist. Hierfür ist zunächst die Teuerungsrate der letzten drei Jahre zu ermitteln, die für den 1. Januar 2006 als Überprüfungsstichtag im ganzen Bundesgebiet einheitlich 5,4 % beträgt. In einem zweiten Schritt ist die Steigerung der Nettolöhne vergleichbarer Arbeitnehmergruppen des Unternehmens festzustellen. Sollte diese geringer sein als die Teuerungsrate, was bedeutet, dass der Bruttolohnanstieg im Westen höchstens bei 4,25 % und im Osten bei 3,75 % liegen darf, kommt eine niedrigere Anpassung in Frage.


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    Title :

    Teuerungsanpassung der Betriebsrenten in 2006


    Subtitle :

    Anstieg von Lebenshaltungskosten und Nettoeinkommen im Zeitraum 2003/2006 bzw. ab Rentenbeginn


    Contributors:

    Published in:

    Der Betrieb ; 59 , 4 ; 214-218


    Publication date :

    2006-01-01


    Size :

    5 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Teuerungsanpassung der Betriebsrenten 2012

    Petersen, Olaf / Bechtoldt, Marku / Birkel, Stefan | IuD Bahn | 2012


    Teuerungsanpassung der Betriebsrenten 2011

    Petersen, Olaf / Bechtoldt, Marku / Krazeisen, Katja | IuD Bahn | 2011


    Teuerungsanpassung der Betriebsrenten in 2004

    Bode, Christoph / Grabner, Edwin R. / May, Gerhard H. | IuD Bahn | 2004


    Teuerungsanpassung der Betriebsrenten in 2008

    Petersen, Olaf / Bechtoldt, Marku / Karzeisen, Katje | IuD Bahn | 2008


    Teuerungsanpassung der Betriebsrenten in 2013

    Petersen, Olaf / Bechtoldt, Marku / Birkel, Stefan | IuD Bahn | 2013