Das Transportrecht im Kombinierten Verkehr weist einige Besonderheiten auf. Oft gibt es bis zu drei Verkehrsverträge, die zu Verwerfungen bei der Haftung führen können. Die Ladeeinheit sollte als Frachtstück geschlossen und verplombt sein, da ihr Inhalt beim Verkehrsträgerwechsel kaum auf Schäden überprüft werden kann. Im Containerverkehr ergeben sich rechtliche Schwierigkeiten, weil der Container zugleich Verpackungsmittel und Beförderungsgut ist; diese Probleme sollten durch eine entsprechende Vertragsgestaltung gelöst werden.
Auch rechtlich nicht ohne
Haftung
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 60 , 73/Beilage ; 6
2006-01-01
1 pages
Article (Journal)
German
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