Der Beitrag gibt einen Überblick darüber, was beim Verfassen einer neuen Betriebsvereinbarung beachtet werden muss. Bewährt hat es sich, zunächst in einem Workshop die Eckpunkte einer Vereinbarung festzuschreiben. Dazu werden ein paar Leitfragen aufgestellt. Wenn es an die Umsetzung geht, sollten ein paar Standards beachtet werden, die im Beitrag beschrieben werden: Standard 1: Der Geltungsbereich, Standard 2: Laufzeit, Kündigung, Nachwirkung, Standard 3: Durchsetzung und Kontrolle, Standard 4: Regelungstypen (Gebote, Verbote, Erlaubnis, Einräumung von Rechten, Definitionen). Es werden jeweils Beispiele angeführt. Weiter wird auf den Umfang der Betriebsvereinbarung eingegangen bzw. auf den Standard Nr. 5: Schlank bleiben, d.h. Präambeln und Salvatorische Klauseln sind überflüssig. Das Fazit lautet, dass die Kunst beim Abfassen einer Betriebsvereinbarung darin besteht, die eigenen Überlegungen so präzise zu fassen, dass Ausschmückungen sofort als störend auffallen und deshalb eliminiert werden können.
Die Betriebsvereinbarung
Ein paar Hinweise, wie sie besser werden kann
Arbeitsrecht im Betrieb ; 27 , 2 ; 83-92
2006-01-01
10 pages
Article (Journal)
German
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