Um die Ansprüche der Arbeitnehmer aus der betrieblichen Altersversorgung zu sichern, wird in letzter Zeit vermehrt auf das sog. "Contractual Trust Agreement" zurückgegriffen. Dabei werden einem Treuhänder - in der Regel einem Verein - Vermögenswerte des Unternehmens übertragen, aus denen im Insolvenzfall die Pensionen der Arbeitnehmer aufgebracht werden sollen. Da hierdurch sowohl im Verhältnis zum Arbeitnehmer als auch zum Arbeitgeber eine Treuhand begründet wird, spricht man auch von der "Doppeltreuhand". Der Beitrag untersucht deren Insolvenzfestigkeit näher und geht zudem auf die Auswahl der auf den Treuhänder zu übertragenden Vermögenswerte ein.
Aktuelle Fragen zur Auslagerung von Pensionsverpflichtungen mittels Contractual Trust Agreement
Der Betrieb ; 58 , 50 ; 2746-2750
2005-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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