Viele Arbeitgeber wollen die im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung gegebenen Versorgungszusagen später zur Entlastung ihrer Bilanz auf externe Träger auslagern. Insbesondere wenn dies mit einem Wechsel des Durchführungswegs (also z. B. einer Pensionskassenversorgung statt der bisherigen Direktzusage des Arbeitgebers) verbunden ist und sich die Rechtsposition der Begünstigten verschlechtert, kann eine solche Auslagerung die Zustimmung der Betroffenen erfordern. Die Autorin stellt verschiedene Kriterien dar, die die Zustimmungspflicht beeinflussen können; dazu gehören z. B. die Fragen, ob es sich um eine individual- oder kollektivvertragliche Zusage handelt, ob eine Beitrags- oder eine Leistungszusage gegeben wurde oder ob die Zusage überhaupt ausdrücklich einen bestimmten Durchführungsweg nennt. Sodann wird aus Sicht des anwaltlichen Beraters des Arbeitgebers dargestellt, welche wirtschaftlichen Risiken mit der Nichteinholung der Zustimmung verbunden sind.
Auslagerung von Pensionsverpflichtungen aus anwaltlicher Sicht
Zustimmung des Versorgungsberechtigten erforderlich!?
Der Betrieb ; 65 , 32 ; 1810-1814
2012-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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