Der Grund für den Wunsch eines Unternehmens, sich von seinen unmittelbaren Pensionsverpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern zu entlasten, kann z. B. in einem geplanten Verkauf des Betriebs liegen. Da aber das Gesetz über die betriebliche Altersversorgung die Übertragung auf einen anderen Schuldner nur begrenzt zulässt, wird häufig der Schuldbeitritt gewählt, bei dem neben den Arbeitgeber ein weiterer Schuldner tritt, der letztlich den Anspruch des Arbeitnehmers erfüllen soll. Der Beitrag setzt sich kritisch mit der Ansicht der Finanzverwaltung zu den bilanzsteuerlichen Folgen für den Arbeitgeber und das schuldbeitretende Unternehmen auseinander.
Schuldbeitritt und unmittelbare Pensionsverpflichtungen
Anmerkungen zum BMF-Schreiben vom 16.12.2005
Der Betrieb ; 59 , 3 ; 120-123
2006-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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