Gestaltet der Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung seiner Arbeitnehmer im Wege der so genannten Direktzusage, entscheidet er sich häufig neben der gesetzlichen ergänzend auch für eine privatrechtliche Insolvenzsicherung. Hierfür bietet sich das "Contractual Trust Agreement" als Treuhand an. Tritt beim Arbeitgeber Insolvenz ein, erhält der (noch aktive) Arbeitnehmer einen unentziehbaren Anspruch auf die späteren Versorgungsleistungen gegen den Treuhänder, was zu der Frage führt, ob dadurch bereits eine Lohnsteuerpflicht ausgelöst wird. Nach der bisherigen Rechtslage hat die Finanzverwaltung das bejaht, doch schließt das Jahressteuergesetz 2007 diese Besteuerung nunmehr aus.
Jahressteuergesetz 2007: Lohnsteuerfreie Absicherung von Direktzusagen durch Contractual Trust Agreement
Der Betrieb ; 59 , 48 ; 2595-2597
2006-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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