Internationale Unternehmen führen häufig sog. Ethik-Kodizes ein, nach denen sich die Mitarbeiter richten sollen. Dabei hängt es vom Inhalt der Regelungen ab, ob der Arbeitgeber sie einseitig oder nur im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer einführen kann. Besteht ein Betriebsrat, so können die ethischen Grundsätze zudem verschiedene Mitbestimmungstatbestände erfüllen. Im deutschen Arbeitsrecht bereitet weiterhin die Pflicht, Missstände im Unternehmen zu melden, Probleme, da sodann eine Kündigung wegen dieses Verhaltens ausgeschlossen werden muss. Sofern Daten ins Ausland übermittelt werden, können sich schließlich auch datenschutzrechtliche Probleme ergeben.
Arbeitsrechtliche Probleme bei der Einführung internationaler Verhaltens- und Ethikrichtlinien (Codes of Conduct/Codes of Ethics)
Der Betrieb ; 58 , 40 ; 2190-2195
2005-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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