Ist ein Arbeitnehmer krank, so hat er grundsätzlich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz einen Anspruch darauf, seine Vergütung sechs Wochen lang weiterhin zu erhalten. Häufig sieht sich der Arbeitnehmer jedoch auch dann gezwungen, der Arbeit fernzubleiben, wenn sein Kind erkrankt ist. Der Verfasser dieses Beitrags spricht sich dafür aus, die Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes insoweit ebenfalls anzuwenden. Eine Kündigung des Arbeitgebers wegen der durch die Krankheit des Kindes verursachten Fehlzeiten soll dementsprechend auch nur wirksam sein, wenn sie die Voraussetzungen einer herkömmlichen krankheitsbedingten Kündigung erfüllt.
Dienstbefreiung, Entgeltfortzahlung und Kündigung bei der Erkrankung von Kindern
Der Betrieb ; 58 , 31 ; 1684-1690
2005-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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